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   LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12   

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LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12 (https://dejure.org/2012,62029)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2012 - 2 Sa 35/12 (https://dejure.org/2012,62029)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 2 Sa 35/12 (https://dejure.org/2012,62029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich kündbarer Arbeitnehmer - Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Gesetz gemäß § 164 Abs 4 SGB 5 - Kündigung wegen Betriebsstilllegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Sa 20/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12
    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nämlich nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 - vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12; vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11).

    Dies gilt sowohl für Angestellte, die ordentlich unkündbar sind, als auch für ordentlich kündbare Angestellte (LAG Hamburg vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12; vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest kein zumutbares Angebot erhalten haben (zu allem LAG Hamburg - 1 Sa 20/12; vgl. LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Er liefe ins Leere, wenn es allein darauf ankäme, dass es - aus welchen Gründen auch immer - nicht zu einer Unterbringung nach § 164 Abs. 3 SGB V gekommen wäre (LAG Hamburg vom 21. Juni 2012, 1 Sa 20/12).

    Selbst wenn im Übrigen der Gesetzgeber entgegen der von ihm gewählten Systematik und des Wortlauts der Regelungen eine Beendigung aller Arbeitsverhältnisse der kündbaren Beschäftigten zum Zeitpunkt der Schließung der Krankenkasse auch dann gewollt hätte, wenn ihnen kein zumutbarer anderer Arbeitsplatz angeboten worden wäre, müsste die Regelung in dem soeben dargelegten Sinne verstanden werden (so bereits LAG Hamburg vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten (LAG Hamburg vom 21. Juni 2012, a.a.O.).

  • LAG Hamburg, 31.05.2012 - 1 Sa 55/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12
    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nämlich nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 - vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12; vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest kein zumutbares Angebot erhalten haben (zu allem LAG Hamburg - 1 Sa 20/12; vgl. LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

  • LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12
    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nämlich nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 - vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12; vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11).

    Dies gilt sowohl für Angestellte, die ordentlich unkündbar sind, als auch für ordentlich kündbare Angestellte (LAG Hamburg vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12; vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11).

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12
    Der Gesetzgeber hat vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen und deren Abwicklung einen - freilich nicht unbegrenzten - Raum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (BVerfG vom 7. Dezember 1999 - 2 BvR 301/98).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 523/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Vorbehalt

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12
    Außerdem kann durch Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen denselben Parteien aufgehoben werden (BAG vom 4.6.2003, 7 AZR 523/02).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - PB 15 S 2128/11

    Personalvertretungsrecht - Abwicklung der Geschäfte einer geschlossenen

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12
    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehender Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (s. z.B. Hauck/Noftz (-Engelhard), SGB V Bd. 4, § 155 Rn. 3; Becker/Kingreen (-Mühlhausen), SGB V, § 155 Rn. 12; ArbG Hamburg vom 12.10.2011, 20 Ca 115/11; a.A.: VGH Mannheim vom 20.12.2011, PB 15 S 2128/11).
  • ArbG Hamburg, 12.10.2011 - 20 Ca 115/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse zum

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12
    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehender Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (s. z.B. Hauck/Noftz (-Engelhard), SGB V Bd. 4, § 155 Rn. 3; Becker/Kingreen (-Mühlhausen), SGB V, § 155 Rn. 12; ArbG Hamburg vom 12.10.2011, 20 Ca 115/11; a.A.: VGH Mannheim vom 20.12.2011, PB 15 S 2128/11).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12
    Es ist dem Gesetzgeber eine unterschiedliche Behandlung verboten, wenn zwischen den Vergleichsgruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 1990, 1 BvL 2/83).
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